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„EU-US-Privacy Shield“ - weitreichende Folgen durch das EuGH-Urteil

"EU-US-Privacy Shield" – weitreichende Folgen durch das EuGH-Urteil

Ein langer Weg und immer noch keine Verbindlichkeit. Nach dem „Safe-Harbor-Abkommen“, welches der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch das Schrems I-Urteil am 6. Oktober 2015 für ungültig erklärt, folgte mit einem Beschluss der EU-Kommission vom 12. Juli 2016 das EU-US-Privacy Shield.

Den genauen Inhalt des Beschlusses „Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission“, welcher unter Aktenzeichen C (2016) 4176 bekanntgegeben wurde, finden Sie hier:

https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/c183d956-57a6-11e6-89bd-01aa75ed71a1

Fast auf den Tag genau regelte dieses Datenschutz-Schild für 4 Jahre die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA. Mit sofortiger Wirkung hat der EuGH im Schrems II-Urteil am 16.Juli 2020 nun auch das EU-US- Privacy Shield für ungültig erklärt. Das bedeutet zunächst, dass alle Datenübermittlungen, deren essenzielle Deklaration des angemessenen Schutzniveaus allein auf dem EU-US Privacy Shield beruhten, ohne Rechtsgrundlage und so nicht mehr zulässig sind. Auch die bisher verwendeten Standard-Vertragsklauseln sind nur noch als Grundlage zulässig, wenn diese strengen Anforderungen genügen.

Unterschiedliche Aufsichtsbehörden haben ihr Handeln bereits gleich nach dem Urteil angekündigt:

  • Die Aufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz wird nach eigener Aussage „zeitnah an Unternehmen herantreten, um festzustellen, ob sie in der Vergangenheit ihre Datenübermittlung in die USA auf das Privacy Shield gestützt haben. Da dies ab sofort nicht mehr möglich ist, müssen von den Verantwortlichen Maßnahmen getroffen und erläutert werden [...]“
  • Laut der Berliner Aufsichtsbehörde sind Verantwortliche, die – insbesondere bei der Nutzung von Cloud-Diensten – personenbezogene Daten in die USA übermitteln, nun angehalten, umgehend zu Dienstleistern in der Europäischen Union oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau zu wechseln.

Welche Auswirkungen durch dieses Urteil genau entstehen, welche datenschutzrelevanten Maßnahmen ansonsten ergriffen werden müssen – diese Antworten liefert ein Datenschutz-Assessment- Workshop. Denn nur eine stetige Überprüfung und Aktualisierung der Regelwerke, der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Realitäten, führt zu einem hohen Grad an Rechtsicherheit.

Möchten Sie mehr zum esc Assessment-Workshop erfahren, nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf.

Photo: Dan Nelson auf Unsplash

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